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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2011 - 8 Sa 137/11   

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LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2011 - 8 Sa 137/11 (https://dejure.org/2011,22062)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.05.2011 - 8 Sa 137/11 (https://dejure.org/2011,22062)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - 8 Sa 137/11 (https://dejure.org/2011,22062)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 1 KSchG, § 622 Abs 2 BGB, § 1 AÜG
    Berechnung der Wartezeit des § 1 Abs 1 KSchG - Zeiten einer Beschäftigung als Leiharbeitnehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung einer als Leiharbeiter im Betrieb des späteren Arbeitgebers verbrachten Zeit als Wartezeit erfolgt nicht; Wartezeitkündigung bei vorheriger Beschäftigung als Leiharbeitnehmer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 1; BGB § 622 Abs. 2
    Wartezeitkündigung bei vorheriger Beschäftigung als Leiharbeitnehmerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 308/88

    Befristung des Arbeitsvertrages

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2011 - 8 Sa 137/11
    Das Berufungsgericht folgt diesbezüglich - wie bereits das Arbeitsgericht - der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, wonach eine als Leiharbeitnehmer im Betrieb des späteren Arbeitgebers verbrachte Zeit nicht auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG anzurechnen ist (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz v. 27.11.2008 - 10 Sa 486/08 - Landesarbeitsgericht Köln v. 29.05.2009 - 4 Sa 1096/08 - und v. 10.03.2000 - 11 Sa 1564/99 - APS-Dörner, 3. Aufl., § 1, Rz. 36; Oetker in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Auflage, § 1 KSchG, Rz. 36; vgl. auch BAG v. 08.12.1988 - 2 AZR 308/88 - AP Nr. 6 zu § 1 BeSchFG 1985).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 10 Sa 486/08

    Kündigung während der Wartezeit - Keine Anrechnung einer Beschäftigung als

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2011 - 8 Sa 137/11
    Das Berufungsgericht folgt diesbezüglich - wie bereits das Arbeitsgericht - der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, wonach eine als Leiharbeitnehmer im Betrieb des späteren Arbeitgebers verbrachte Zeit nicht auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG anzurechnen ist (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz v. 27.11.2008 - 10 Sa 486/08 - Landesarbeitsgericht Köln v. 29.05.2009 - 4 Sa 1096/08 - und v. 10.03.2000 - 11 Sa 1564/99 - APS-Dörner, 3. Aufl., § 1, Rz. 36; Oetker in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Auflage, § 1 KSchG, Rz. 36; vgl. auch BAG v. 08.12.1988 - 2 AZR 308/88 - AP Nr. 6 zu § 1 BeSchFG 1985).
  • LAG Köln, 29.05.2009 - 4 Sa 1096/08

    Leiharbeitnehmer; Wartezeit für Kündigungsschutz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2011 - 8 Sa 137/11
    Das Berufungsgericht folgt diesbezüglich - wie bereits das Arbeitsgericht - der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, wonach eine als Leiharbeitnehmer im Betrieb des späteren Arbeitgebers verbrachte Zeit nicht auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG anzurechnen ist (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz v. 27.11.2008 - 10 Sa 486/08 - Landesarbeitsgericht Köln v. 29.05.2009 - 4 Sa 1096/08 - und v. 10.03.2000 - 11 Sa 1564/99 - APS-Dörner, 3. Aufl., § 1, Rz. 36; Oetker in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Auflage, § 1 KSchG, Rz. 36; vgl. auch BAG v. 08.12.1988 - 2 AZR 308/88 - AP Nr. 6 zu § 1 BeSchFG 1985).
  • LAG Köln, 17.03.2000 - 11 Sa 1564/99

    Vorliegen des Überganges eines Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang mit der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2011 - 8 Sa 137/11
    Das Berufungsgericht folgt diesbezüglich - wie bereits das Arbeitsgericht - der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, wonach eine als Leiharbeitnehmer im Betrieb des späteren Arbeitgebers verbrachte Zeit nicht auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG anzurechnen ist (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz v. 27.11.2008 - 10 Sa 486/08 - Landesarbeitsgericht Köln v. 29.05.2009 - 4 Sa 1096/08 - und v. 10.03.2000 - 11 Sa 1564/99 - APS-Dörner, 3. Aufl., § 1, Rz. 36; Oetker in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Auflage, § 1 KSchG, Rz. 36; vgl. auch BAG v. 08.12.1988 - 2 AZR 308/88 - AP Nr. 6 zu § 1 BeSchFG 1985).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 Sa 552/12

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Zeiten einer Beschäftigung als Leiharbeitnehmer

    Nach ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur, ist eine als Leiharbeitnehmer im Betrieb des späteren Arbeitgebers verbrachte Zeit nicht auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG anzurechnen ist (LAG Rheinland-Pfalz 08. Mai 2011 - 8 Sa 137/11 - Rn. 33, 27.

    Die dreimonatige Probezeit war bei Kündigungszugang am 23. Februar 2012 noch nicht abgelaufen, insbesondere findet die vom Kläger als Leiharbeitnehmer im Betrieb der Beklagten zurückgelegte Zeit aus den unter A II 1 dargestellten Gründen keine Berücksichtigung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 18. Mai 2011 - 8 Sa 137/11, Rn. 33, 34; LAG Rheinland-Pfalz 27. November 2008 - 10 Sa 486/08 - Rn. 44, jeweils zitiert nach juris).

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